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Strafverteidiger Dr. Neuhaus, Dortmund
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[meine Notizen zum Zeitgeschehen]
Wieder Tagesthema in Dohna
Anklage: sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Der 12. September war der 5. Verhandlungstag in 2. Instanz vor dem Dresdner Landgericht. Der Fall hat nicht nur in unserer Kleinstadt Dohna heftige Wellen geschlagen, sondern auch im gesamten Landkreis der Sächsischen Schweiz und weit darüber hinaus.
Für Strafverteidiger ist es sicher schwer in solchen Verhandlungen ihre Mandanten zu verteidigen und so habe ich bei der Beobachtung der unten beschriebenen Verhandlungen in Dresden besonders die Arbeit der Verteidigung beobachtet.
Es geht um eine brisante Anklage der Staatsanwaltschaft bezüglich der Anzeige einer Frau Z. gegen ihren früheren Chef in der Dohnaer Stadtverwaltung [ das ist der ehemalige Dohnaer Bürgermeister Friedhelm Putzke]. Die Anschuldigung der klagenden Seite, er habe die Angestellte 2004 sexuell belästigt [versucht zu küssen usw...], hat Putzke schon seine politische Karriere gekostet. [In diesem Jahr wurde er mit knapper Mehrheit als Bürgermeister in der sächsischen Kleinstadt abgewählt.]
Zwar wurde er vor zwei Jahren frei gesprochen, weil entsprechendeAnschuldigungen nicht haltbar waren, doch vor allem in manchen Medien wirdfern jeder Objektivität berichtet. Derart geprägte Schlagzeilen sind schondeshalb unvertretbar, weil Herr Putzke in erster Instanz freigesprochenwurde und das mit einem klaren Urteil des Schöffengerichts.
F. Putzke, der damals schon von dem Dortmunder Strafverteidiger Dr. Neuhaus bestens verteidigt wurde, konnte für die Tage, an denen er seine Straftaten begangen haben soll, jeweils ein wasserdichtes Alibi nachweisen, sogar nach dem Frau Z. nach Darlegung der Alibi-Nachweise den Tatzeitpunkt plötzlich mehrmals verlegte. Doch zum großen Glück hatte der Angeklagte für jeden neu genannten Tatzeitpunkt ein Alibi.
War damals jeder Verhandlungstag ein willkommenes Medienereignis der Klatsch- und Tagespresse, so ist sein Freispruch wohl in den Alltagsmeldungen untergegangen. Auch der Auftakt der jetzigen Gerichtsverhandlung in Dresden war von manchen Medien sicher mit der Hoffnung auf Skandale beobachtet worden. Doch diese blieben aus.
Denn so, wie sich mir die bisherigen Verhandlungstage darstellten, einschließlich gestern, hatte man durch die Art der Befragungen des Vorsitzenden der 10. Strafkammer Andreas Ziegel und die der Zeugenbefragungen des Strafverteidiger Dr. Neuhaus aus Dortmund und durch die absolut verwirrenden Aussagen der Belastungszeugen den schnellen Eindruck, dass ein ein hypothetischer Tathergang schlicht nicht vorstellbar ist.
So war etwa plötzlich mal von einer Straftat die Rede, die in Weesenstein stattgefunden haben soll und dergleichen mehr. Durch die genaueste Befragung der Zeugen, durch den Richter und besonders durch den Rechtsanwalt Dr. Neuhaus, wurden immer wieder Ungereimtheiten aufgedeckt - so jedenfalls meine Beobachtung.
Gestern gelang es dem Dortmunder Strafverteidiger gar einem neu geladenen Zeugen aus Röhrsdorf den Hinweis zu entlocken, dass dieser vorher von einem Röhrsdorfer Bürger [ein Herr Neumann] aufgesucht und über die laufenden Verhandlungen informiert wurde ... ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Ähnliche Tatsachen veranlassten schließlich den Vorsitzenden Andreas Ziegel auf den Hinweis [so meine Erinnerung] das all diese Zeugen - die durch das Kleinstadtmilieu ganz offensichtlich von einer gewissen Parteilichkeit für oder gegen den Ex-Bürgermeister geprägt sind - schlicht unbrauchbar sind. Dazu sind die Aussagen der Hauptzeugin selber im hohen Maße unglaubwürdig. Es mag beinahe lächerlich wirken, aber wir dürfen den großen Ernst der Angelegenheit nicht vergessen.
Der Strafverteidiger aus Dortmund Dr. Neuhaus hat momentan verschiede Strategien in dieser schwierigen Verteidigung verfolgt und so habe ich sie verstanden:
1.) Er weist den Belastungszeugen Unglaubwürdigkeit nach.
2.) Er deckt Falschaussagen der Belastungszeugen auf.
3.) Er erkennt Motive einer etwaigen Verleumdung.
4.) Er versucht mehrfach den so genannten Lügendetektor-Test als Beweismittel einzubringen, der dem neuesten Stand der Wissenschaft entspricht und Herrn Putzke mit 95% Sicherheit als Täter ausschließt.
Nachdem in der Verhandlung am 3. September der Strafverteidiger schon etwas verstimmt zur Kenntnis genommen hat, das nun zu den angeblichen Tattagen im Juni 2004 [zum Wissen um diesen Termin gibt es immerhin 3 Zeugen!] ein neuer, möglicher Tag im Juli vom Kläger benannt wurde [nachdem für die ersten Tage der möglichen Belästigung immer ein Alibi nachgewiesen werden konnte], so hatte der Angeklagte für diesen korrigierten Tag nun wiederum ein Alibi. Es waren Abnahmen von Kanalisationen und Hausanschlüssen in Röhrsdorf. Entsprechende Abnahmeprotokolle sind vorhanden.
Es stellte sich allerdings hier heraus, dass Herr Putzke bei einen Termin zwischen zwei Abnahmen im Ortsteil Röhrsdorf umsonst auf die Hauseigentümer wartete, weil diese kurzfristig ohne sein Wissen abgesagt hatten. Das wäre natürlich ein schwaches Indiz für eine mögliche Straftat. Doch wie es sich logisch darstellt, hatte Putzke ja noch auf die zu erwartenden Personen der Abnahme gewartet und dann den folgenden Abnahmetermin pünktlich begonnen und deshalb gar keine Zeit gehabt - schnell ins Rathaus zu fahren - die Standesbeamtin versuchen zu belästigen - und dann wieder zum nächsten Termin zu eilen. Außerdem waren wie es sich mir darstellte und oben schon beschrieben wurde, die Zeugen vorher von einem parteiischen Bürger beeinflusst worden und damit vom Vorsitzenden als wenig brauchbar eingestuft ... so der Stand der Dinge zum 12. September 2008
["Dr. Ralf Neuhaus ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in den Bereichen des Strafrechts und anwaltlichen Berufsrechts tätig.Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Deutschen Strafverteidiger e.V. Seit mehr als 10 Jahren ist er zudem Dozent im Fachanwaltslehrgang Strafrecht des DAV (Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme und Telefonüberwachung), der Deutschen Anwaltakademie (Kriminaltechnik [Faserspuren, Schussspuren usw.], DNA) sowie der Justizakademie des Landes NRW. Daneben referiert er im Auftrag des DAV auf Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte zum Thema "Aktuelles Revisionsrecht". Dr. Ralf Neuhaus gehört dem Beirat der Fachzeitschrift STRAFVERTEIDIGER an und betreut gemeinsam mit den Professoren Salditt und Mehle sowie dem RiOLG Burhoff die strafrechtliche Abteilung der Zeitschrift ZAP (= Zeitschrift für die AnwaltsPraxis). Er ist ständiger Mitarbeiter der Online-Zeitschrift HRRS (= Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht)."
mehr bei: mnh Rechtsanwälte in Dortmund]
Samstag, 13. September 2008
Strafverteidiger aus Dortmund
Labels:
rechtsstreit,
Zeitgeschichte
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